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   VG München, 25.05.2009 - M 4 S 09.60039   

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VG München, 25.05.2009 - M 4 S 09.60039 (https://dejure.org/2009,73573)
VG München, Entscheidung vom 25.05.2009 - M 4 S 09.60039 (https://dejure.org/2009,73573)
VG München, Entscheidung vom 25. Mai 2009 - M 4 S 09.60039 (https://dejure.org/2009,73573)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Kein Rechtschutzbedürfnis bei Untertauchen des Antragstellers; Rückführung nach Schweden; Eilantrag unstatthaft; Selbsteintrittsrecht; verfassungskonforme AuslegungHerkunftsland: Irak

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1938/93

    Sichere Drittstaaten

    Auszug aus VG München, 25.05.2009 - M 4 S 09.60039
    Die Anforderungen an die Darlegung einer solchen individuellen Gefährdung im Einzelfall sind allerdings strengen Maßstäben zu unterwerfen (BVerfG, Urt. v. 14.5.1996 - 2 BvR 1938, 2315/93-, BVerfGE 94, 49, NVwZ 1996, 700).
  • BVerfG, 14.12.1995 - 2 BvR 2552/95

    Vorläufiger Rechtsschutz in einem Asylverfahren

    Auszug aus VG München, 25.05.2009 - M 4 S 09.60039
    Teilt nämlich die Ausländerbehörde (verlässlich) mit, dass der Aufenthalt des Asylbewerbers wegen seines Untertauchens nicht bekannt sei, fehlt das Rechtschutzbedürfnis (BVerfG, Beschl. v. 14.12.1995, Az.: 2 BvR 2552/95).
  • VG Saarlouis, 24.09.2008 - 2 K 94/08

    Asylantrag gemäß § 27 a AsylVfG und kein Gebrauchmachen von Selbsteintrittsrecht

    Auszug aus VG München, 25.05.2009 - M 4 S 09.60039
    Vielmehr dient die Anhörung gerade auch dem Ziel, Angaben über Reisewege und Aufenthalte in anderen Staaten sowie darüber zu erhalten, ob bereits in anderen Staaten ein Verfahren mit dem Ziel der Anerkennung als ausländischer Flüchtling oder ein Asylverfahren eingeleitet oder durchgeführt ist und soll gerade auch eine Grundlage für eine Entscheidung nach § 27 a AsylVfG sein (vgl. VG des Saarlandes, Urt. v. 24.9.2008, Az.: 2 K 94/08).
  • VG Ansbach, 13.01.2009 - AN 3 K 08.30017

    Dublin II; Großbritannien

    Auszug aus VG München, 25.05.2009 - M 4 S 09.60039
    Eine Zuständigkeit Deutschlands für den gestellten Asylantrag ergibt sich auch nicht aus Art. 3 Abs. 2 Dublin II-VO, da die Übernahme des Asylverfahrens eine ausdrückliche Erklärung des Bundesamtes erfordert und nicht schon allein in der Durchführung der Anhörung gesehen werden kann (vgl. auch VG Ansbach, Urt. v. 13.1.2009, Az.: 3 K 08.30017).
  • VGH Bayern, 03.03.2010 - 15 ZB 10.30005

    Zum Selbsteintrittsrecht eines Mitgliedstaates nach Art 3 Abs 2 S 1 EGV 343/2003

    5 Eine bloß routinemäßige, an die Befragung zu Herkunft und Modalitäten der Einreise sowie die Erforschung des Reisewegs sich nahtlos unmittelbar anschließende Anhörung des Asylbewerbers zu den Gründen der Verfolgungsfurcht wird für sich genommen regelmäßig nicht hinreichend zum Ausdruck bringen, die Bundesrepublik Deutschland habe bereits den Entschluss gefasst, von ihrem Recht Gebrauch zu machen, das Asylverfahren abweichend vom Regelfall in seiner "Gesamtheit" in eigener Verantwortung durchzuführen (in diesem Sinn auch VG Saarland vom 24.9.2008 Az. 2 K 94/08 unter Bezugnahme auf VG Trier, VG Karlsruhe und VG Bremen; VG München vom 25.5.2009 Az. M 4 S 09.60039; VG Ansbach vom 13.1.2009 Az. 3 K 08.30017; VG Münster vom 4.3.2009 Az. 9 L 77/09.A; vgl. ferner Hailbronner, Ausländerrecht, RdNr. 22 zu § 29 AsylVfG; Funke-Kaiser, a.a.O.).
  • VG Ansbach, 05.11.2009 - AN 5 K 09.30201

    Voraussetzungen für Ausübung des Selbsteintrittsrechts n ach Art. 3 Abs. 2 Dublin

    Das Gericht folgt deshalb der offensichtlich in der Rechtsprechung überwiegend vertretenen Auffassung, dass nicht schon allein in der Durchführung der Anhörung nach § 25 AsylVfG die Ausübung des Selbsteintrittsrechts nach Art. 3 Abs. 2 Dublin II VO gesehen werden kann (so z. B. VG Bremen, Beschluss vom 7.4.2000, 4 V 711/00 - juris - VG des Saarlandes, Urteil vom 24.9.2008, 2 K 94/08, - juris - VG Ansbach, Urteil vom 13.1.2009, 3 K 08.30017, - juris - VG München, Beschluss vom 25.5.2009 M 4 S 09.60039, - juris -).
  • VG Freiburg, 04.10.2010 - A 4 K 1705/10

    Überstellung eines Asylbewerbers in den nach der Dublin-II-Verordnung zuständigen

    Allein durch die Anhörung eines Asylantragstellers bringt das Bundesamt noch nicht zum Ausdruck, die Bundesrepublik Deutschland habe bereits den Entschluss gefasst, von ihrem Recht ( nach Art. 3 Abs. 2 Dublin-II-VO ) Gebrauch zu machen, das Asylverfahren abweichend vom Regelfall insgesamt in eigener Verantwortung durchzuführen, zumal dann nicht, wenn sich, wie das bei dem Antragsteller der Fall war, die Befragung zu den Gründen der Verfolgungsfurcht unmittelbar und nahtlos an die Befragung zu der Herkunft und den Modalitäten der Einreise anschließt und das Bundesamt den Vorgang im Anschluss an die Anhörung nicht sachlich weiter bearbeitet, sondern unmittelbar intern zur Bestimmung des nach der Dublin-II-Verordnung zuständigen Mitgliedstaats weiterleitet ( so u. a. Bayer. VGH, Beschluss vom 03.03.2010 - 15 ZB 10.30005 - VG Darmstadt, Beschluss vom 21.01.2010 - 4 L 36/10.A - VG München, Beschluss vom 25.05.2009 - M 4 S 09.60039 - VG Münster, Beschluss vom 04.03.2009 - 9 L 77/09 - ; VG Ansbach, Urteil vom 13.01.2009 - 3 K 08.30017 - VG Saarland, Urteil vom 24.09.2008 - 2 K 94/08 -, m.w.N.; VG Trier, Urteil vom 21.05.2008 - 2 K 48/08 - VG Karlsruhe, Urteil vom 18.03.2003 - A 5 K 12106/99 - vgl. ferner Hailbronner, a.a.O., Band 3, B 2, § 27a AsylVfG, RdNr. 64 m.w.N.; Funke-Kaiser, in: Gemeinschaftskommentar zum Asylverfahrensgesetz, Stand: Juni 2010, Band 2, § 27a RdNr. 220 m.w.N.; a. A. VG Hamburg, Beschluss vom 20.08.2008 - 8 AE 356/08 - sowie - in einem besonders gelagerten Einzelfall - VG Wiesbaden, Urteil vom 10.03.2010 - 7 K 1389/09 - die frühere a. A. des VG Darmstadt, Urteil vom 16.10.2008 - 4 E 1120/06.A -, ist von demselben Spruchkörper im Beschluss vom 21.01.2010, a.a.O., ausdrücklich aufgegeben worden ).
  • VG Karlsruhe, 13.04.2011 - A 3 K 2110/10

    Fortführung des Dublin-Verfahrens trotz Asylantragsrücknahme; günstigere

    Die Übernahme des Asylverfahrens erfordert nämlich eine ausdrückliche Erklärung des Bundesamtes und kann nicht schon allein in der Durchführung der Anhörung gesehen werden kann (vgl. VG München, Urt. v. 12.02.2010, a. a. O.; Beschl. v. 25.05.2009 - M 4 S 09.60039 -, juris; VG Ansbach, Urt. v. 13.01.2009 - 3 K 08.30017 -), was erst recht dann gilt, wenn, wie vorliegend, lediglich ein Anhörungstermin anberaumt und später wieder aufgehoben wurde.
  • VG Magdeburg, 20.02.2017 - 8 B 90/17

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Abschiebung nach Italien; Dublin-Verfahren;

    Eine daher sich an die Befragung zu Herkunft und Modalitäten der Einreise sowie die Erforschung des Reiseweges sich nahtlos anschließende, routinemäßige und vorsorgliche Anhörung des Asylbewerbers zu seinen Verfolgungsgründen wird für sich genommen daher regelmäßig nicht hinreichend zum Ausdruck bringen, dass die Antragsgegnerin beschlossen hat, den Asylantrag - abweichend von der grundsätzlich bestehenden Zuständigkeit gemäß der Art. 7 ff. Dublin III-VO - in eigener Verantwortung zu prüfen (in diesem Sinn auch VG Saarland vom 24.9.2008 Az. 2 K 94/08 unter Bezugnahme auf VG Trier, VG Karlsruhe und VG B-Stadt; VG München vom 25.5.2009 Az. M 4 S 09.60039; VG Ansbach vom 13.1.2009 Az. 3 K 08.30017; VG Münster vom 4.3.2009 Az. 9 L 77/09.A).
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